Vienna
Mitglied
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Also mich stimmt ein solcher Treath schon nachdenklich, was die Marke Mazda betrifft...
Viel Spaß beim Zufuß-Gehen.
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Also mich stimmt ein solcher Treath schon nachdenklich, was die Marke Mazda betrifft...
... Bei Deutschen Marken ist dies keine Frage............
Es kann nicht im Sinne von Mazda sein, dass ein Vertragshändler, festgestellte Mängel bei der Neufahrzeugauslieferung, - nicht eindeutig zur Kundenzufriedenheit vor Ort klärt, oder organisiert, - wie diese zu beheben sind!
Auch ein Werks-Vertragshändler vor Ort, (ob das Fahrzeug nun bei ihm gekauft worden ist oder nicht) hat sich nicht aus dieser Verantwortung zu stehlen. Er kann den Fall aufnehmen, beheben und mit dem Mazda Werk die Kosten abrechnen! Bei Deutschen Marken ist dies keine Frage............ Jeder Händler hat per Computer , das einzelne Fahrzeug sofort auf seinem Bildschirm!
Also mich stimmt ein solcher Thread schon nachdenklich, was die Marke Mazda betrifft...
@Morti
Ich denke erst nach der Garantie kommt es zur Beweisumkehr-also nach zwei Jahren und bei den Asiaten nach drei.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Armin
Ich muss dir sagen das die einzig richtige Reaktion gewesen wäre, den Wagen erst abzunehmen, wenn alles in Ordnung ist.
... notfalls mit der Schiene Anwalt.
Ich glaube kaum das der Kunde dem Händler das Zahlungsmittel vorschreibt.
Eine bestätigte Überweisung der Hausbank zur Bank des Autohauses, sollte auch immer gehen.
@Morti
Ich denke erst nach der Garantie kommt es zur Beweisumkehr-also nach zwei Jahren und bei den Asiaten nach drei.
Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruß
Armin
EDIT: Darum hat der Händler den wohl auch abgelehnt, als ich nachgefragt hatte. Ich muss mich mal schlau machen, ob der ein gesetzliches Zahlungsmittel ist und akzeptiert werden muss.