Man kann sich
>>hier<< mal reinlesen, warum der Zoll trotz angeblich kostenlosem Versand dennoch die geschätzten Versandkosten zur Berechnung des Zollwertes heranzieht.
Da jede mit Luftfracht beförderte Ware den Luftfrachtkosten unterliegt, können wohl zum Schutz der einheimischen Wirtschaft (Stichwort Wettbewerbsvorteil) die realistischen Frachtkosten hinzugerechnet werden ("Antidumping-Zoll"). Dazu scheint der Zoll auch berechtigt zu sein... (vgl. "
Hinzurechnungen nach Artikel 32 Zollkodex" --> Beförderungskosten)
Als Betroffener muss man das nicht gutheissen, aber wohl akzeptieren. Wegen der ca. 17 EUR Mehrkosten (=19% vom Versandkostenanteil) geht man ja nicht gleich pleite und beim nächsten Mal stellt man sich drauf ein.
Das beim Zoll im Nachhinein zu monieren, lohnt sich hinsichtlich des entstehenden Zeit- und Kostenaufwandes eigentlich nicht. Das würde vielleicht nur im direkten Gespräch an der Zoll-Abfertigungs-Theke funktionieren, wenn man das Paket selber direkt beim Zoll abholen muss und dort gleich in bar zahlen soll (ein Schelm, der denkt, die Vorgehensweise des Zolls sei Methode...)
Ich war seinerzeit irgendwie froh, als ich das Paket mit der Dachreling ohne große Diskussion bei der Zoll-Entrichtung mitnehmen konnte und schnell wieder raus aus dem Zollgebäude war..
PS: mich hat jetzt doch mal die Grundlage für die "Hinzurechnungen" interessiert:
Zollkodex (ZK) Artikel 32 Absatz (1) e:
"(1) Bei der Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 29 sind dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen:
...
e)
i) Beförderungs- und Versicherungskosten für die eingeführten Waren und
ii) Ladekosten sowie Kosten für die Behandlung der eingeführten Waren, die mit ihrer Beförderung zusammenhängen,
bis zum Ort des Verbringens in das Zollgebiet der Gemeinschaft."
Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) Artikel 164 Buchstabe c):
"c) Werden Waren unentgeltlich oder mit einem Beförderungsmittel des Käufers befördert, so sind die Beförderungskosten, die bis zum Ort des Verbringens bei gleicher Beförderungsart nach dem üblichen Tarif berechnet worden wären, in den Zollwert einzubeziehen."
Ergo - der Zoll hat wohl richtig gehandelt. Bei "kostenlosem Versand" spart man lediglich die Versandkosten, nicht die darauf entfallende Zollabgabe...