Schaden Nockenwelle / Folgeschaden Turbolader etc.

Rainer dre

Mitglied
Greift die CAR Garantie bei dem Km Stand noch? Oder ist die km unabhängig für die abgeschlossene Dauer?
Wenn die laut Bedingungen zahlen müssen und sich weigern, würde ich den Rechtsschutz einschalten.
 

HolgiH

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Moin,

also bei unserer "Reparaturversicherung" ist das imho nicht durch Jahres-km begrenzt. Man muss ja im Gegenzug die Laufleistung und andere Parameter mitteilen, woraus sich der Versicherungsbetrag errechnet. Und man sollte (muss) nachweisen können, dass der Wagen regelmäßig gewartet wurde. Mit höherer LL erhöht sich dann auch der Beitrag - jedenfalls bei uns ;)

Morgengruß,
Holger
 

yanowu

Mitglied
Viele Dank für Eure Antworten.
meine Car Garantie läuft bis Mai 2020 oder bis 200.000 km. Eine weitere Verlängerung ist nicht mehr möglich. Nachweise für Wartungen bei einer freien Werkstatt (wird von der Car Garantie anerkannnt) sind lückenlos und liegen vor. Bei der Laufleistung und laut Vertragsbedingungen übernimmt der Versicherer 100% der Arbeitskosten und 40% der Teilekosten.
Die Begründung für die Ablehnung: Die Reparatur wird nicht übernommen, weil der Schaden auf Bauteile zurückzuführen sind, die nicht im Garantieumfang enthalten sind. In meinem Fall handelt es sich um eine Dichtung am Injektor, also um Teile, die nicht zum Garantieumfang gehören.
Ob derartiger Ausschluss der Leistung das gängige Praxis bei den Versicherern ist, kann ich nicht sagen, ist aber schon denkbar.

Unabhängig von der Car Garantie habe ich mich mit einer anderen Mazda Werkstatt in Verbindung gesetzt. Der hiesige Ansprechpartner hat sich arg gewundert, dass kein Kulanzantrag gleich gestellt worden ist...
Nun will er bei der ersten Werkstatt vorsprechen und "den richtigen Weg aufzeigen". Bin gespannt, was daraus wird, ich werde Euch berichten.
 
Zuletzt bearbeitet:

CEiber

Mitglied
Bei mir ist/war es nun auch soweit

Guten Tag, liebe Gemeinschaft.

Wie schon in einem anderen Beitrag zu lesen, gab es in AT eine Rückrufaktion. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Probleme mit dem Wagen.

Mein CX5, Skyactiv-D 2.2, 150 PS, 2WD, manuelles Getriebe, EZ 6/2013, 105.000 Kilometer, JMZKEF*****212*** (also im Gefahrenbereich), kam mitte Jänner in die Werkstätte (eines der größten Mazdahändler in AT).

Ich möchte niemanden langweilen, daher: Unterdruckpumpe, Turbolader, Nockenwelle, das ganze Programm.

Kulanz wurde von seitens Mazda Austria abgelehnt, da ich nicht alle Serviceintervalle korrekt eingehalten habe.

Nichtsdestotrotz war der Wagen mehrere Male beim Vertragshändler zum Service. Und niemals kam jemand auf die Idee mich darauf hinzuweisen, dass mein Wagen mit einem Nockenwellenproblem behaftet sein könnte.

Dann hätte ich selbstverständlich reagieren und die Serviceintervalle peinlichst genau einhalten, das Öl beim Ölwechsel auf Späne untersuchen oder gar die Nockenwelle inspizieren lassen können.

Umso ärgerlicher, dass das Problem (wie in diesem Themabereich mehrmals erwähnt) schon seit 2014 bekannt war, die zuordenbaren Fahrgestellnummern ebenfalls und die Mazda Service Information von August 2015 R073/15 zufällig auf Seite 5 "meine" Nockenwelle zeigt.

Dass niemand beim Fachhändler und über Jahre hingweg kein Mechaniker etwas davon wusste, glaube ich gelinde gesagt nicht. Eigentlich müsste beim Aufruf meiner Fahrgestellnummer im Zuge einer Wartung bereits die Warnleuchten angegangen sein.

Ich habe die Reparatur auf meine Kosten vorerst verweigert und gebeten den Wagen wieder zusammenzuschrauben, damit ich wenigstens vom Hof fahren kann. Vielleicht hätte ich ihn dann an einen Schrauber verscherbelt.

Doch dafür wollte das Autohaus Geld sehen, denn schließlich war der Motor im Zuge der Kulanzanfrage zerlegt worden und diese wurde ja nicht gewährt. Mein Einwand, warum nicht vorher (da meine Servicehistorie bekannt war), vielleicht bei Mazda anzufragen gewesen wäre, ob unter diesen Umständen überhaupt Aussicht auf Kulanz bestünde, wurde schlicht und einfach überhört (mehrmals). Die lapidare Antwort: Mazda verlangt diesen Ablauf (erst zerlegen, dann fragen).

Derzeit lasse ich die Rechtslage prüfen, ob Aussicht auf Schadensersatz besteht.

Dass die Kulanz abgelehnt wurde, gut das war mein Fehler.

Dass mich niemand informiert hat (ab 2014) hingegen betrachte ich als grob fahrlässig. Ich meine, der Motor wird ja nicht gerade besser, wenn er jahrelang mit Spänen im Öl betrieben wird.

Anmerkung: Vielleicht sollte man nach Kauf eines Neufahrzeuges regelmäßig die einschlägigen Foren besuchen ;)
 

jkkr

Mitglied
Es heißt, sie haben 3 Hersteller für die Nockenwellen und einer davon hat über eine bestimmte Zeit geschlampt.
Sie hätten keine Ahnung in welchen Motor welche Nockenwelle verbaut wäre.

Wartungsintervall nicht einhalten ist nicht sonderlich klug, hast du selbst schon mit Mazda Österreich telefoniert?
 

CEiber

Mitglied
Ich habe gestern Vormittag ein ausführliches Schreiben mit mehreren Fragen in Zusammenhang mit dem Schadensfall an Mazda Austria verfasst und gemailt.

Unter anderem mit dem Hinweis, dass eine defekte Nockenwelle den Motor bzw. andere Teile früher oder später schädigen wird, auch wenn das Wartungsintervall eingehalten wird. Das ursächliche Problem (Spanbildung) wird durch die Wartung ja nicht hintangehalten (Ich habe die Nockenwelle schon begutachtet und werde auf Wunsch ein Foto einstellen, furchtbares Schadensbild, mich wundert dass der Motor noch nicht krepiert ist).

Eine weitere Frage betraf den Hinweis, dass meine Fahrzeugnummer ja im Rückrufprogramm vorkommt und nicht zufällig ausgewählt wurde.

Mazda wusste schon, welche Fahrzeuge für einen Rückruf in Frage kommen könnten. Ich bin der Meinung, dass zumindest schon seit Jahren ein Verdacht auf mangelhafte Nockenwellen bei diesen Fahrzeugnummern bestand. Es wäre ein Leichtes gewesen bei einer Inspektion (ich war ja mehrmals beim Service) das mal (gerne auch auf meine Kosten) abzuklären. Aber schweigen im Walde, bis eine Rückrufaktion gemäß §40b(9) KFG 1967 zwingend notwendig wurde.

Auch wenn Mazda nicht genau weiss, welche Nockenwelle (Charge) in welchen Motor eingebaut wurde (was ich doch als ziemlich bedenklich einstufe, die Qualitätsicherung und Dokumentation lässt grüßen), so ist zumindest die Fahrzeugserie die in Frage kommt bekannt.

Kurze Zeit später bekam ich bereits Antwort von Mazda Austria:

Auf mein Schreiben wurde in keinster Weise eingegangen, die Anwort las sich wie von einem Antwortroboter: Die Geschäftsbedingungen, Garantie und Gewährleistungsbestimmungen, etc.

Am Nachmittag kontaktierte mich telefonisch jener Jurist, dem ich das Schreiben an Mazda zeitgleich übermittelt hatte. Er meinte, man sollte mal die Antwort von Mazda abwarten. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass die Antwort bereits eingelangt wäre. "Was, so schnell?" meinte er. "Kein Wunder", sagte ich, denn, die Antwort lautet (auf gut österreichisch): "Sie kennen sich schleichen..." :mad:
 
A

anonymous15405

Guest
Wo ist jetzt dein Problem ? Und wer sagt das die Nockenwelle an allem Schuld ist ? Bist du Ingenieur im Motorenbau und kannst das mit Fakten beweisen ?
 

CEiber

Mitglied
Lieber Rocksteddi,

ja, ich bin Diplomingenieur für Maschinenbau, mit jahrelanger Berufserfahrung in Konstruktion und Berechnung. Einer meiner Ingenieurkollegen ist gerichtlich beeideter Schachverständiger. Ich werde mir die beschädigten Komponenten aushändigen lassen (der Motor wird gerade repariert) und mein Kollege wird ein Gutachten erstellen. Alle benötigten Prüfeinreichtungen sind an unserer Arbeitsstelle vorhanden. Mechanische Werkstätte, Prüflabor (Zugprüfmaschine, Härteprüfeinrichtungen, etc.). Auch Fremdfirmen lassen bei uns Festigkeitsprüfungen durchführen.

Die Nockenwelle konnte ich mittlerweile in Augenschein nehmen und das Schadensbild spricht Bände, bevor noch überhaupt eine Härteprüfung stattgefunden hat. Der Abrieb ist erheblich, und die Späne gelangten in den Ölkreislauf (Ölfilter und Ölproben habe ich ebenfalls sicherstellen lassen). Dass der Turbolader und die Vakuumpumpe durch diese Späne beschädigt wurden lässt sich leicht nachweisen.

Da ich bemerke, dass dir dieses Thema am Herzen liegt, bin ich gerne bereit, das Prüfergebnis der Härteprüfung hier reinzustellen (das kann aber noch einige Tage dauern, da ich ab nächster Woche in Urlaub bin).
 
A

anonymous15405

Guest
Wo ist jetzt dein Problem?
Mazda bezahlt das anstandslos inkl. aller Schäden. Wenn dein Händler nicht gewollt ist das abzuwickeln, würde ich diesen wechseln.
Und ja das Problem ist länger bekannt, aber die Ursache muss auch mal gefunden werden und ich kann Dir versichern es ist nicht die Nockenwelle!
 

jkkr

Mitglied
Wo ist jetzt dein Problem?
Mazda bezahlt das anstandslos inkl. aller Schäden. Wenn dein Händler nicht gewollt ist das abzuwickeln, würde ich diesen wechseln.
Und ja das Problem ist länger bekannt, aber die Ursache muss auch mal gefunden werden und ich kann Dir versichern es ist nicht die Nockenwelle!

Wenn ich das richtig verstehe dann bezahlt Mazda eben nicht wegen Fremdservice, da kann der Händler dann wohl nichts dafür. Jetzt fängt es mich aber insofern auch zu interessieren an, da die Ursache nicht die Nockenwelle sein soll?

Bitte um Aufklärung!
 

Ivocel

Mitglied
Wo ist jetzt dein Problem?
Mazda bezahlt das anstandslos inkl. aller Schäden. Wenn dein Händler nicht gewollt ist das abzuwickeln, würde ich diesen wechseln.

Moment.... Mach bitte ein Unterschied zwischen Mazda Deutschland und Mazda Austria.

CEiber ist Österreicher und der Wagen steht NICHT in Deutschland zur Reparatur, sondern bei Mazda in Österreich.
Ich kann mir schon vorstellen, dass Mazda Austria da anders vorgeht, als Mazda Deutschland... ist ja ein anderer Importeur.
 

jkkr

Mitglied
Ich habe weiter oben schon geschrieben, daß Mazda Österreich bei mir bis auf ca 600 Euro übernommen hat - das weil ich das Auto offenbar gebraucht gekauft habe und dort beim Händler Fremdservice gemacht wurde (Gady) und ich dann nach dem ersten Jahr auch nicht in der Mazda Vertragswerkstatt sondern bei "meinem" Autohaus (Hyundai, Mitsubishi) das Jahresservice gemacht habe.

Grundsätzlich gelte ich als nicht sonderlich einfach wenn es um solche Geschichten geht, da kommt dann schon mal schnell der böse Brief vom Anwalt. In dem Fall war es so, daß sich die Vertragswerkstatt für mich sehr ins Zeug gelegt hat - jetzt einen neuen Kunden hat - und diesen Deal aushandeln konnte. In den sauren Apfel habe ich dann gebissen weil es auch laut Rat meines Anwaltes den Aufwand nicht wert wäre.
 

CEiber

Mitglied
Wie schon richtig angemerkt, handelt es sich um Mazda Austria.

Mazda Austria hat keinerlei Kulanz gewährt. Da eine Kulanzleistung eine freiwillige Leistung darstellt, könnte diese auch ohne Begründung abgelehnt werden. Somit habe ich kein wirkliches Problem damit (bin ja selber schuld).

Anderseits bin ich auch, so wie meine Kollegen, Maschinenbauingenieur. Unserem Team geht es nun um die Feststellung der eigentlichen Schadensursache. Nennen wir das mal die natürliche Neugier des Technikers.

Ich denke, dass die Leser dieses Forums, insbesondere die ebenfalls geschädigten Halter eines Fahrzeuges mit dem fraglichen Dieselmotor, doch schon gerne wissen würden, wie der Schadensfall zustande kam. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Folgeschäden auftreten werden. Der Austausch der Nockenwelle, des Turboladers und der Unterdruckpumpe ist ja nur Symtombehebung und mein Händler konnte nicht ausschließen, dass da noch was kommt (zumindest wollte er keine Garantie abgeben).

Da wir über die entsprechende Ausstattung einer Versuchsanstalt verfügen, werden wir jetzt, streng nach den Regeln der Ingenieurskunst, Ursachenforschung betreiben.

Da sollte doch jeder erfreut darüber sein, oder etwa nicht?

Falls da jemand schon mehr weiß, also mehr als in diesem Thread schon besprochen wurde, freue ich mich über jeden Hinweis.

Ab morgen bin ich jedoch einige Zeit im Ausland und daher bitte ich um etwas Geduld, falls ich mich nicht gleich melden kann.
 

yanowu

Mitglied
Hallo die Gemeinde,

ein kurzer Bericht vom Sachstand mit meinem CX5:
"es wurde vorgesprochen und der richtige Weg gezeigt" - ich weiß nicht wie das Gespräch zwischen den beiden Meistern verlaufen ist. Jedenfalls hat der für meinen Wagen zuständige Meister "kleinlaut" einen Kulanzantrag bei Mazda Deutschland am 25.1. gestellt. Nun warte ich auf das Ergebnis...
 

CEiber

Mitglied
@CEiber

wurde überhaupt ein Kulanzantrag gestellt?

Ja, natürlich.

Der Wagen kam per Rückrufaktion (vom Bundesministerium ausgehend) in die Werkstätte, Unterdruckpumpe muss getauscht werden.

Eine Stunde später der traurige Anruf vom Werkstättenleiter, dass Nockenwelle und Turbolader ebenfalls hinüber sind (nachdem was ich hier alles gelesen habe, wundert mich das nicht wirklich).

Man werde einen Kulanzantrag stellen, aber, da die Serviceintervalle nicht regelmäßig eingehalten wurden (ich war natürlich mehrmals beim Service, aber eben nicht regelmäßig), könnte es da Probleme geben.

Mazda Austria verlangt, laut Auskunft meines Händlers, erst Bilder vom Schaden. Dazu musste der Motor zerlegt werden (daher weiß ich auch, wie die Nockenwelle aussieht). Erst dann kann der Kulanzantrag gestellt werden.

Dieser wurde abgelehnt und ich war ziemlich erstaunt, dass ich den Zusammenau des Motors nun aus meiner eigenen Tasche bezahlen sollte. Vorher hat mir das keiner gesagt.

Ich hatte die Wahl, kostenpflichtiger Zusammenbau mit den alten Teilen (Wiederherstellen des Zustandes bei Anlieferung) oder doch Austausch der Komponenten auf meine Kosten (Schadensreparatur).

Aber wie schon erwähnt, ich heule nicht wegen der verwehrten Kulanz herum.

Mir geht es um die Schadensursache (wird von mir und meinen Kollegen untersucht) und seit wann die Probleme bei Mazda bekannt waren und warum die Halter der Fahrzeuge aus dem fraglichen Produktionszeitraum nicht ehestmöglich informiert wurden (Vertragliche Aufklärungspflicht - so hat es mein Rechtsberater vor ein paar Minuten formuliert). Dann hätten die Fahrzeughalter reagieren können (und mindesten auf genaue Einhaltung der Serviceintervalle achten können).

Aber wer fährt nach einer solchen Information schon gerne mit dem Auto rum, wenn beim Service Späne im Ölfilter gefunden werden, auch wenn nach Ölwechsel und Filterwechsel wieder alles paletti sein sollte (was ja nicht der Fall ist, sonst gäbe es wohl keine Schäden bei Fahrzeugen mit durchgehendem Serviceheft).
 

jkkr

Mitglied
Das mit den Fotos würde ich hinterfragen. Bei meinem wurde ebenfalls der Schaden bei dem Rückruf diagnostiziert, der Kulanzantrag gestellt (zunächst aber abgelehnt) aber ich bin ein paar Stunden später ohne einen Cent zu bezahlen vom Hof gefahren.

Eine Lösung auf Kulanz gab es erst als sich der Händler ins Zeug gelegt hat und ich die Rechnungen für die durchgeführten Servicearbeiten nachgereicht hatte.
 
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