Also im Händlerrückkaufsvertrag ist bei mir hier keine Einschränkung vorhanden wenn das deine Frage sein sollte.
Beim späteren privaten Verkauf kann man davon ausgehen, dass man mit einem schön gepflegten und etwas modifizierten CX5 deutlich bessere Erlöse erzielen kann.
Mein Händler hat als Vorführwagen fast nur! modifizierte CX5 stehen. Schwarze oder graue Felgen haben sie schonmal alle. Foliert sind einige. Er sagte Dank der FOX Blenden die sich wirklich sehr gut verarbeiten haben lassen und seine sehr gute Qualität aufzeigen kann er nun auch einige CX5 kostengünstig für den Kunden noch mit diesen Blenden versehen. Ebenso das Thema Eibach Federn. Bisher hatte er nur die H&R verbaut ist aber von den Eibach (bis auf die Lieferzeit) überzeugt.
Somit der CX5 ist keine E oder S Klasse und auch die gibt es als AMG Version.
Gäbe es einen CX5 MPV dann wäre der mit Eibach Federn und den FOX o.ä. V2A Blenden. Da bin ich mir 100% sicher...
Im übrigen finde ich das die FOX fast aussehen wie "Sport" Serien Blenden da sie 100% genau passen (auch die Abstände in der Aussparung des Stoßfängers).
Somit das Argument Widerverkauf muß man eher anders herum sehen. Wichtig ist nur nicht zu viel dran zu machen, denn dann kommt wieder das Argument... Tuner, Bleifuß, etc. Das stimmt so natürlich überhaupt nicht, denn gerade "Tuner" gehen sehr sorglich mit ihren Fahrzeugen um aber das weiß die große Masse der Käufer eben nicht.
Somit sanfte optische Mods sind überhaupt kein Problem und ich hatte da nur positive Erfahrungen bisher.
P.S: @ Sunny: Genau so ist das. Zudem V2A sieht deutlich länger ansehnlich aus als die orginal Blenden...