Das sehe ichvwohl dann anders.Warum nicht? Wäre es denn ok, wenn der Händler 3 Wochen vor dem Termin verkauft ohne darauf hinzuweisen? Oder vielleicht 4 Wochen? Ein Monat? Ein Jahr? Wo zieht man da die Grenze?
Es wird ein Termin gesetzt und ab dem wird die neue Ausführung verkauft. Bis zu dem Termin die alte.
Du hast dir die Fahrzeugdaten angeschaut und möchtest das Fahrzeug genau in der Ausführung kaufen. Dein Wunsch wird dir erfüllt. Eine andere Ausführung war zu dem Zeitpunkt noch nicht offiziell bestellbar und damit auch offiziell gar nicht vorhanden. Worauf soll der Händler dich hinweisen?
Die Händler und Hersteller leben übrigens von den Verkäufen und nicht von dem Vertrösten auf demnächst kommende Verbesserungen.
Keiner redet von einem Jahr .In meinem Fall sind es eben zwei Wochen und ich denke da sollte sowas machbar sein ist bei anderen Herstellern ja auch möglich .Hinzukommt dass der Händler sich ja selber keinen Gefallen tut eventuell in drei Jahren einen Diesel zurückzubekommen der schwer zu verkaufen ist.