jmschuh
Mitglied
- Modell
- 2. (seit 2017)
- Motor
- 2.5 G AWD
Ich werde denen so lange auf die Eier gehen, bis ich was erreicht habe.
Ihr dürft nicht so schnell aufgeben, und es müssen noch viel mehr Leute Leverkusen anschreiben, bis die endlich kapiert haben, daß sie von uns, den Kunden, bezahlt werden.
Es ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch hast Du nicht. Jeder kann freiwillige Leistungen definieren, wie er will und von beliebigen Parametern abhängig machen (Rote Haare, Mann, Frau etc.).
Es mag unschön sein und Du darfst Dich natürlich beschweren, aber in der Regel ist es so, dass es Hersteller gibt, die Kunden, die Ihnen recht "lange auf die Eier gehen", auch mal gerne Garantieleistungen verweigern. Die sind nämlich auch freiwillige Leistungen.
Ansonsten hast Du keine Rechtsbeziehung zu dem Hersteller (aus im Rahmen von Produkthaftung) und eine Rechtsbeziehung besteht nur zu Deinem Händler. Sollte der Dir die Funktionsfähigkeit dieser vollkommen unwitzigen App allerdings schriftlich im Rahmen Deines Kaufvertrages garantiert haben, dann kannst Du Dich ja an ihn wenden.
Ich kann die App auch nicht nutzen, da ich einen Gewerberabatt bekommen habe. Ich könnte ja jetzt auch argumentieren, dass ich schlechter behandelt werde, und das, wo ich schon zig Mazdas gekauft habe und auch kaufen werde. Also erheblich mehr Umsatz, als der durchschnittliche Mazda-Stammkunde in seiner Lebenszeit bei Mazda je generieren kann/wird. Dann bin ich wohl auch ein Mazda-Kunde zweiter Klasse. So what? Ganz ehrlich: Es gibt echt wichtigeres und das Leben ist mir zu kurz für so einen Scheiß.
Freu Dich über Deinen Rabatt, denn Du bekommen hast.
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