My Mazda + Schwerbehindertenrabatt

jmschuh

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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Ich werde denen so lange auf die Eier gehen, bis ich was erreicht habe.

Ihr dürft nicht so schnell aufgeben, und es müssen noch viel mehr Leute Leverkusen anschreiben, bis die endlich kapiert haben, daß sie von uns, den Kunden, bezahlt werden.

Es ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch hast Du nicht. Jeder kann freiwillige Leistungen definieren, wie er will und von beliebigen Parametern abhängig machen (Rote Haare, Mann, Frau etc.).

Es mag unschön sein und Du darfst Dich natürlich beschweren, aber in der Regel ist es so, dass es Hersteller gibt, die Kunden, die Ihnen recht "lange auf die Eier gehen", auch mal gerne Garantieleistungen verweigern. Die sind nämlich auch freiwillige Leistungen. ;)

Ansonsten hast Du keine Rechtsbeziehung zu dem Hersteller (aus im Rahmen von Produkthaftung) und eine Rechtsbeziehung besteht nur zu Deinem Händler. Sollte der Dir die Funktionsfähigkeit dieser vollkommen unwitzigen App allerdings schriftlich im Rahmen Deines Kaufvertrages garantiert haben, dann kannst Du Dich ja an ihn wenden.

Ich kann die App auch nicht nutzen, da ich einen Gewerberabatt bekommen habe. Ich könnte ja jetzt auch argumentieren, dass ich schlechter behandelt werde, und das, wo ich schon zig Mazdas gekauft habe und auch kaufen werde. Also erheblich mehr Umsatz, als der durchschnittliche Mazda-Stammkunde in seiner Lebenszeit bei Mazda je generieren kann/wird. Dann bin ich wohl auch ein Mazda-Kunde zweiter Klasse. So what? Ganz ehrlich: Es gibt echt wichtigeres und das Leben ist mir zu kurz für so einen Scheiß.

Freu Dich über Deinen Rabatt, denn Du bekommen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

Barni

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1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Leider darf ich an MyMazda nicht teilnehmen:

Sehr geehrter Herr xxxx, ...

So , ich hab auch noch mal in Anlehnung an Dein Schreiben eins los gelassen , vielleicht kommen die ja mal in die Hufe , wenn mehrere denen auf die Nerven gehen , obwohl ich nicht wirklich dran glaube ! Gruß Barni
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

webster

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Wie lange muß denn ein Mazda auf den Käufer angemeldet sein, wenn mit Schwerbehindertenrabatt gekauft worden ist? Ich finde dazu nichts, weder im Netz noch in meinen Unterlagen. Auch der fMH kann dazu keine konkrete Ausage machen. D.h. doch, daß man das Auto ohne Fristen weiterverkaufen kann, oder?
Gruß Webster
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
@Webster,
auf der Rechnung meines fMh für den CX5 ist folgender Vermerk zu lesen:
"Wiederverkaufssperrfrist 12 Monate, aufgrund Sonderrabatt ll"
Dazu sollte allerdings direkt vorweggeschickt werden, dass dies eine einseitige Erklärung des Händlers ist, auf die bei Vertragsabschluss nicht hingewiesen worden war. Darüber hinaus halte ich die "Sperrfrist" für rechtlich nicht haltbar.
Letztlich ist's mir egal, was da vermerkt ist, denn ich werde den CX5 sicherlich länger als 12 Monate fahren.
 

Barni

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1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Edgar 24 . Ich habe heute noch mal folgenden Text auf die nichtssagenden , immer wieder gleichen Bausteine von Mazda los gelassen : Sehr geehrte Frau Schimang , ich bedaure auch sehr , das Ihr Unternehmen so handelt , in meinem Fall wird mir seit mehr als ein Jahr erzählt , das an einer Lösung gearbeitet wird . Ich kann das nur sehr schwer nachvollziehen . Ich bin Mitglied im CX5 - Forum , und hab hier erfahren , das es doch eine ganze Menge Mitglieder sind , denen es ganz genau so ergeht . Ich denke , man sollte sich mal ganz nüchtern mit dem Thema auseinander setzen , und mal sehen , ob man nicht gemeinsam öffentlich etwas erreichen kann . Den Einzelnen wird man auch noch in einigen Jahren erklären , an einer Lösung zu arbeiten . Mit meiner Geduld steht es wirklich nicht mehr zum Besten ! Danke für Ihre Mühe . Mit freundlichen Grüßen Bernd Rathje
 

Barni

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1. (2011–17)
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2.5 G AWD
Es ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch hast Du nicht. Jeder kann freiwillige Leistungen definieren, wie er will und von beliebigen Parametern abhängig machen (Rote Haare, Mann, Frau etc.).

Es mag unschön sein und Du darfst Dich natürlich beschweren, aber in der Regel ist es so, dass es Hersteller gibt, die Kunden, die Ihnen recht "lange auf die Eier gehen", auch mal gerne Garantieleistungen verweigern. Die sind nämlich auch freiwillige Leistungen. ;)

Ansonsten hast Du keine Rechtsbeziehung zu dem Hersteller (aus im Rahmen von Produkthaftung) und eine Rechtsbeziehung besteht nur zu Deinem Händler. Sollte der Dir die Funktionsfähigkeit dieser vollkommen unwitzigen App allerdings schriftlich im Rahmen Deines Kaufvertrages garantiert haben, dann kannst Du Dich ja an ihn wenden.

Ich kann die App auch nicht nutzen, da ich einen Gewerberabatt bekommen habe. Ich könnte ja jetzt auch argumentieren, dass ich schlechter behandelt werde, und das, wo ich schon zig Mazdas gekauft habe und auch kaufen werde. Also erheblich mehr Umsatz, als der durchschnittliche Mazda-Stammkunde in seiner Lebenszeit bei Mazda je generieren kann/wird. Dann bin ich wohl auch ein Mazda-Kunde zweiter Klasse. So what? Ganz ehrlich: Es gibt echt wichtigeres und das Leben ist mir zu kurz für so einen Scheiß.

Freu Dich über Deinen Rabatt, denn Du bekommen hast.

Ich find es schon wichtig , das man sich nicht alles gefallen läßt , und auch mal gegen an geht . Mir hat man beim Kauf nichts davon gesagt , das ich als " FLOTTENKUNDE " nicht daran teilnehmen kann , im Gegenteil , ich wurde ja von MAZDA gleich mit Werbung bombardiert , und aufgefordert , mich anzumelden , was dann ja nicht ging . Als ich den Händler kontaktiert hab , war der selbst erstaunt , das es sowas gibt ( oder auch nicht ). Ich hab heute direkt von Mazda die Originalausdrucke per Mail bekommen , sehen ganz anders aus , als die Bescheinigungen vom Händler . Ich möchte eigentlich auch alles über mein Auto wissen , was ja leider ohne Serviceheft nicht mehr geht , vor allem , was da hinter meinem Rücken vorgeht . Mazda - Kunde werde ich wohl sowieso nicht bleiben , da ich so alle 3 Jahre meine Autos neu kaufe und Bar bezahle , und daher meistens die Marke wechsel . Also brauche ich mir auch nicht um Garantieleistungen Sorgen zu machen . Allerdings bin ich mit meinem eigentlich noch sehr zufrieden , was wirklich selten ist , daher kann diese " EHE" tatsächlich auch mal etwas länger dauern . Und manchmal ist es auch tatsächlich etwas langweilig , dann kann ich mich mit LUST und ELAN an solchen Sachen austoben , eben Jedem das Seine . In diesem Sinne Gruß Barni :):p:cool:
 

menkman

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2. (seit 2017)
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2.5 G AWD
Ich muss jetzt mal wirklich blöd fragen: geht es um die generelle Möglichkeit sich als "Flottenenutzer" (eigentlich Rabattnutzer) überhaupt bei MyMazda registrieren zu können oder um die Möglichkeit sich die App für ein Smartphone runterzuladen und diese als registrierter MyMazda-Kunde zu nutzen?

Gruss
Claus
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Es geht um Beides ! Oder Beides geht nicht !
Lasst mich doch kurz zusammenfassen: der Zugang zu MyMazda ist, egal, ob App oder Website, für einige von Euch wegen Behindertenrabatts (und faktisch wohl auch bei Gewerberabatt) nicht möglich bzw. Ihr könnt Euch nicht registrieren? Bei mir klappt das prima, auch mit dem Behindertenrabatt. Allerdings war ich zuvor schon registriert, und da hatte ich den Rabatt noch nicht. Anders könnte man ja außer mit Rechnungen auch keinen Servicenachweis bei einem evtl. Wiederverkauf erbringen.

Gruß
 

Barni

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1. (2011–17)
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2.5 G AWD
Das ist richtig , man müßte dann wohl wieder bei Mazda betteln gehen , was ja immer einige Zeit dauern kann . Ich find das nicht gut , zumal man ja auch nach dem Kauf mit Mails bombardiert wird , sich doch zu registrieren und welch Vorteile das doch hat und bla , bla , bla , ( war jedenfalls bei mir so ) . Nimmt man sich dann die Zeit , was ja mit einiger Sucherei der verlangten Daten , die ja dafür benötigt werden , kommt dann " TILT " , sie sind nicht berechtigt . Da guckt man doch ziemlich verdattert aus der Wäsche . Und dann von MAZDA die Aussage , sie wissen ja , das ich eigentlich garnicht zu der Gruppe gehöre , die ausgeschlossen wird , könne man aber im Moment nichts dran ändern , das System ist mal wieder dran Schuld , sie arbeiten seit ( bei mir ) über 1 Jahr dran . Für mich fließt das ganz klar bei der nächsten Kaufentscheidung eines Neufahrzeugs mit ein . Das spielt wohl für MAZDA keine Rolle . Aber MAZDA juckt mich auch nicht besonders , andere Marken bauen auch schöne Autos ! Und gut ist es , jeder nach seiner Fasson . Gruß Barni
 
G

Gelöschtes Mitglied 1529

Guest
Mit jeder Servicerechnung bekomme ich einen Ausdruck "Digitaler Servicenachweis - Ausfertigung für den Kunden" und den entsprechenden Wartungsplan der geprüften Positionen komplett mit Datum Stempel und Unterschrift und zwar als Original.

Wer das nicht bekommt sollte seinem Händler auf die Füsse treten, das ist nämlich Standard.

Mit der App gibt es auch keine weiteren Informationen und beim Weiterverkauf des Fahrzeugs müsste ich mir das ganze Zeugs auch noch selbst ausdrucken und weil es dann auch keine Originale sind wären sie noch relativ leicht zu manipulieren.
Für mich also völlig ausreichend. Selbst wenn ich die App nutzen könnte würde ich sie nicht verwenden.
 

rheingeist

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@wodik

Sehe ich genau so wie du. Ohne diese App werde mir keinen neuen Mazda mehr kaufen .:D

Die Welt geht unter.................
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Man sollte doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Mazda selber nennt es ja "digitaler Servicenachweis". Wenn ich aber einen Ausdruck dieses "digitalen Servicenachweises" bekomme, ist er vielleicht für den fMh digital, nicht aber für den Kunden, der kein Serviceheft hat Da nutzen auch Ausdrucke mit Stempel usw. nicht viel.
Mich betrifft es zwar nicht, da ich ja den Zugang habe, aber ich habe diesen "digitalen Servicenachweis" auch beim Verkauf meines alten Mazda verwendet und der Käufer hat auch Zugriff auf diesen Nachweis statt auf ein Boardbuch.
Darüber hinaus hat man über den Zugang, der ja scheinbar teilweise verwehrt wird, auch Zugriff auf weitere digitale Dokumente wie fahrzeugspezifische Betriebsanleitungen und Videos, ohne erst noch lange suchen zu müssen.
Sarkasmus ist mM. an dieser Stelle vollkommen überzogen und unnötig.
 

Ivocel

Mitglied
Lasst mich doch kurz zusammenfassen: der Zugang zu MyMazda ist, egal, ob App oder Website, für einige von Euch wegen Behindertenrabatts (und faktisch wohl auch bei Gewerberabatt) nicht möglich bzw. Ihr könnt Euch nicht registrieren? Bei mir klappt das prima, auch mit dem Behindertenrabatt. Allerdings war ich zuvor schon registriert, und da hatte ich den Rabatt noch nicht. Anders könnte man ja außer mit Rechnungen auch keinen Servicenachweis bei einem evtl. Wiederverkauf erbringen.

Gruß

Die Historie des Fahrzeugs kann JEDER fMH einfach anhand der FIN nachvollziehen und man kann auch ohne Probleme diese sich vom fMH ausdrucken lassen.
Wenn der nächste Käufer eine Privatperson ist, dann kann dieser sich über einen fMH auch registieren lassen bei MyMazda und erhält genauso Zugriff auf die Daten und die Historie, egal, ob der Ersthalter gewerblich war oder nicht.

Auch mit der vorherigen Registrierung ist es egal, ich hatte vorher Zugriff seit dem Gewerberabatt nicht mehr.
 

Barni

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1. (2011–17)
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2.5 G AWD
Die Historie des Fahrzeugs kann JEDER fMH einfach anhand der FIN nachvollziehen und man kann auch ohne Probleme diese sich vom fMH ausdrucken lassen.
Wenn der nächste Käufer eine Privatperson ist, dann kann dieser sich über einen fMH auch registieren lassen bei MyMazda und erhält genauso Zugriff auf die Daten und die Historie, egal, ob der Ersthalter gewerblich war oder nicht.

Auch mit der vorherigen Registrierung ist es egal, ich hatte vorher Zugriff seit dem Gewerberabatt nicht mehr.

Das möchte ich aber stark bezweifeln , das der 2. Besitzer Zugriff erhält . Das ist Fahrzeugbezogen und ich glaube nicht , das die das mir nichts dir nichts freischalten , nur weil ich 2. Besitzer dieses Fahrzeugs bin . Dann könnten die ja auch bei mir als Erstbesitzer , wo sie doch wissen , das ich zu Unrecht nicht dran teilnehmen darf , mal kurz den Schalter umlegen . Hier ist ein Auszug aus der originalen MAIL von MAZDA ::: Wie bereits beschrieben ist uns durchaus bewusst, dass Sie eigentlich Privatkunde sind. Das Sie die App aktuell noch nicht verwenden können hat ausschließlich technische Gründe. Leider ist es nicht nur durch ein einfaches Häkchen im System getan. Es handelt sich um einen sehr komplexen Sachverhalt der schwer zu lösen ist. Wie wir Ihnen schon mitteilten, arbeitet unsere IT-Abteilung an einer Lösung. Wann ein Zugang für Sie möglich ist, können wir aktuell noch nicht ausmachen. !!!! Und noch einmal !Bei mir arbeiten Sie schon über 1 Jahr an einer Lösung , und das GLAUBE ich denen NICHT !!!! Und Leute , egal wo , die mich anlügen , bewußt anlügen , sind bei mir unten durch ! Gruß Barni
 

Ivocel

Mitglied
Dann hätte ich ja nicht zugriff bekommen, bei der Tageszulassung, die wir beim vFL gekauft haben, da war ich nämlich 2. Halter.

Das geht, es ist auch vollkommen egal, ob du 2. oder 3. Besitzer bist.
Und das es VIN Bezogen ist, ist auch falsch, da du dich mit deinen DATEN anmeldest und wenn du mehrere Autos hast, diese auch alle da drin stehen und nicht für jedes Auto einmal die App brauchst.

Der Händler meldet dich da mit der FIN des erworbenen Fahrzeuges an, auch als 2. oder 3. Besitzer.

Edit:
Es ist ein Service NUR für Privat-Kunden ohne Sonderrabatte.
 

Barni

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1. (2011–17)
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2.5 G AWD
Dann hätte ich ja nicht zugriff bekommen, bei der Tageszulassung, die wir beim vFL gekauft haben, da war ich nämlich 2. Halter.

Das geht, es ist auch vollkommen egal, ob du 2. oder 3. Besitzer bist.
Und das es VIN Bezogen ist, ist auch falsch, da du dich mit deinen DATEN anmeldest und wenn du mehrere Autos hast, diese auch alle da drin stehen und nicht für jedes Auto einmal die App brauchst.

Der Händler meldet dich da mit der FIN des erworbenen Fahrzeuges an, auch als 2. oder 3. Besitzer.

Edit:
Es ist ein Service NUR für Privat-Kunden ohne Sonderrabatte.

Wie du ja oben aus der mail von MAZDA ersehen kannst , bin ich ja " eigentlich Privatkunde " , uneigentlich scheint es wohl nicht so zu sein . Ach , eigentlich ist mir das viel zu BLÖD !
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Wenn der nächste Käufer eine Privatperson ist, dann kann dieser sich über einen fMH auch registieren lassen bei MyMazda und erhält genauso Zugriff auf die Daten und die Historie, egal, ob der Ersthalter gewerblich war oder nicht.
Das nutzt aber recht wenig, wenn Du einen Interessenten für das Auto hast, der ja (noch) keinen Zugriff auf die App. hat und Du als Gewerbetreibender auch nicht.

Auch mit der vorherigen Registrierung ist es egal, ich hatte vorher Zugriff seit dem Gewerberabatt nicht mehr.
Das mag ja bei Gewerbe vielleicht so sein, zumindest aber nicht beim Behindertenrabatt. Und wenn ich mich recht erinnere, gibt's hier auch Probleme bei Forumsmitgliedern, die keinen Gewerberabatt, aber den Behindertenrabatt erhalten haben (siehe einleitenden Threadbeitrag des Erstellers).
 
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