My Mazda + Schwerbehindertenrabatt

Ivocel

Mitglied
Die aber dann vom Händler als "Flottenrabatt" abgerechnet wurden oder der Behindertenzuschuss von Mazda als "flotte" zählt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Mag sein, ich stelle da lieber keine Vermutungen an, wie was von wem abgerechnet wird und daher zu Konsequenzen bei der Nutzbarkeit "MyMazda" führen.
Ich konnte und kann es nun auch mit Rabatt, warum und weshalb vermag ich nicht beurteilen zu können.
Gleichwohl ist die hier von @Barni mehrfach genannt scheinbare Hinhaltetaktik wenig kundenorientiert zu sein. Da besteht wohl Nachholbedarf seitens Mazda.
 

Ivocel

Mitglied
Das möchte ich aber stark bezweifeln , das der 2. Besitzer Zugriff erhält . Das ist Fahrzeugbezogen und ich glaube nicht , das die das mir nichts dir nichts freischalten , nur weil ich 2. Besitzer dieses Fahrzeugs bin .

Dazu nochmal die Daten aus der App selber:

Wer ... einen qualifizierten Neu- oder Gebrauchtwagen kauft....

Screenshot_20180301-131008.jpg

Ist vollkommen irrelevant, der wie vielte Halter man ist. Man muss halt dafür "qualifiziert sein", sowohl Fahrzeug (digitaler Servicenachweis) als auch Halter (Privatperson)
 

menkman

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
Es geht um Beides ! Oder Beides geht nicht !

Nur zur Info und Erklärung warum ich so detailiert gefragt habe:

Ich habe meinen CX-5 mit Behindertenrabatt gekauft und mich erst mehrere Wochen nach Auslieferung bei MyMazda registriert - ohne Probleme. Die App für's Smartphone habe ich aber nicht geladen oder auf einem Smartphone installiert weil das für mich uninteressant war/ist.

Grüße
Claus
 

Mazdapower

Mitglied
Nur zur Info und Erklärung warum ich so detailiert gefragt habe:

Ich habe meinen CX-5 mit Behindertenrabatt gekauft und mich erst mehrere Wochen nach Auslieferung bei MyMazda registriert - ohne Probleme. Die App für's Smartphone habe ich aber nicht geladen oder auf einem Smartphone installiert weil das für mich uninteressant war/ist.

Grüße
Claus

Ist ja komisch bei mir geht es auch nicht, wegen Behinderten Rabatt
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Ist ja komisch bei mir geht es auch nicht, wegen Behinderten Rabatt
Wie es auch beim Threadersteller Conqueror der Fall zu sein scheint. Menkman hingegen kann, wie auch ich, darauf zugreifen.
Es ist jetzt müßig, darüber zu mutmaßen, warum und warum nicht. Vielleicht einfach einmal den fMh ansprechen oder mit Mazda D telefonieren, wenn hier keine Gewerberabatt gewährt worden war.[/QUOTE]
 

webster

Mitglied
@Webster,
auf der Rechnung meines fMh für den CX5 ist folgender Vermerk zu lesen:
"Wiederverkaufssperrfrist 12 Monate, aufgrund Sonderrabatt ll"

Hallo AuD,

danke für den Hinweis, ich habe mal sämtliche Unterlagen (Rechnung, Kaufvertrag usw.) durchforstet, nirgends steht was von "Sonderrabatt", "Behindertenrabatt" oder dergleichen. Ich frage mich dann, ob ich überhaupt Behindertenrabatt bekommen habe:confused: Immerhin hat mein fMH den Behindertenausweis kopiert:mad:

Gruß

Webster
 

Barni

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
So , das stimmt , auch in meiner Rechnung / Papieren steht nicht ein Wort von Behindertenrabatt . Es steht nur das Wort " Nachlass " da . Was auch noch komisch ist , bei allen vorigen Neuwagen wurde ich von einem Behinderten verein angeschrieben , wo ich automatisch 1 Jahr kostenlos Mitglied wurde . Das fehlt bei MAZDA völlig . Da wird doch irgendwas gemauschelt ??? Ist übrigens das gleiche Autohaus , wie mein Vorfahrzeug , der Händler bedient 6 Marken . Mein Behindertenausweis wurde auch kopiert , ich habe auch keine Widerverkaufsfristen finden können , sowas stand in dem Schreiben vom Behindertenverband drin . Ist schon irgendwie merkwürdig !
 
Zuletzt bearbeitet:

webster

Mitglied
Das fehlt bei MAZDA völlig . Da wird doch irgendwas gemauschelt ??? !

So kommt es mir auch vor. Auf jeden Fall könnte man theoretisch 1 Tag später das Auto wieder verkaufen, wenn nirgendwo was anderes vermerkt ist, man hat ja nichts unterschrieben, was einen sofortigen Verkauf verbietet.

Gruß
Webster
 

menkman

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G AWD
So , das stimmt , auch in meiner Rechnung / Papieren steht nicht ein Wort von Behindertenrabatt . Es steht nur das Wort " Nachlass " da . [....] Da wird doch irgendwas gemauschelt ??? [....] Mein Behindertenausweis wurde auch kopiert , ich habe auch keine Widerverkaufsfristen finden können , sowas stand in dem Schreiben vom Behindertenverband drin . Ist schon irgendwie merkwürdig !

Ich habe jetzt auch mal bei mir nachgesehen. Ja, auch mein Ausweis ist damals kopiert worden, auch bei mir steht auf der Rechnung "nur" Gesamtnachlass (18%) und ein "Sperrvermerk" sucht man vergebens.

Auf jeden Fall könnte man theoretisch 1 Tag später das Auto wieder verkaufen, wenn nirgendwo was anderes vermerkt ist, man hat ja nichts unterschrieben, was einen sofortigen Verkauf verbietet.

Naja, wer soll dir das denn auch wirksam verbieten können? Und warum?

Gruss
Claus
 

Barni

Plus Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Aber warum wir dann nicht an MyMazda teilhaben dürfen , wird dadurch nur noch undurchsichtiger ! Na ja , irgend wie hab ich auch gar keine Lust mehr drauf , wenn ich das Auto in Zahlung gebe , soll sich doch das Autohaus damit abplagen . Ich hab noch nie Privat verkauft !
 

Regloh

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Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
So, hab gerade mal nachgeschaut. Auf meiner Rechnung steht auch der Hinweis mit der "Wiederverkaufssperrfrist 12 Monate".
Ich konnte mich Problemlos bei MyMazda anmelden.
Ich habe es allerdings am PC über die Webseite gemacht.
 

GeLuKi

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Guten Morgen und ein Gutes Neues. Ich hab mal eine SACHLICHE Frage. Mein Sohn hat einen gebrauchten CX5 mit Umbau für Apoplex Fahrer gekauft. Joystick am Lenkrad. Kann es sein, dass beim Umbau die Geschwindigkeit abgeregelt wird, was - jedenfalls für mich - Sinn machen würde. Jedenfalls ist bei 140 km/h (Tacho) Schluss. Kann die ggf. Abregelung irgendwie rückgängig gemacht werden ? Danke für eure Info
 

Edelfisch

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Moin,
ich würde in Erfahrung bringen, wer den Umbau gemacht hat und diese Firma kontaktieren; den Namen der Firma müsstest du eigentlich in den Fahrzeugpapieren finden. Diese Firma kann dir sicher weiterhelfen.

Viel Erfolg
Thomas
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Hi @GeLuKi ... das ist eine Frage, die ich hier im Forum noch nicht kenne.
Eine Abregelung bei 140 km/h wäre durch den Umbau möglich. Ich gehe davon aus, dass über den Joystick auch Gas und Bremse geht.
Da es sich um den Diesel der 1.Generation handelt, sollte man auch in Betracht ziehen, inwieweit der Ansaugtrackt verkokt ist und der Motor dadurch nicht seine Power entfalten kann oder ein anderes Problem vorliegt.
Kannst du noch Angaben zum Bj. und km-Stand machen.
 

GeLuKi

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Hi @GeLuKi ... das ist eine Frage, die ich hier im Forum noch nicht kenne.
Eine Abregelung bei 140 km/h wäre durch den Umbau möglich. Ich gehe davon aus, dass über den Joystick auch Gas und Bremse geht.
Da es sich um den Diesel der 1.Generation handelt, sollte man auch in Betracht ziehen, inwieweit der Ansaugtrackt verkokt ist und der Motor dadurch nicht seine Power entfalten kann oder ein anderes Problem vorliegt.
Kannst du noch Angaben zum Bj. und km-Stand machen.
160000 km Bj 2012
 
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