Rückfahrkamera Pixelige Anzeige

lfrodermann

Mitglied
Ich hoffe, dass sich was bei Mazda tut. Ich habe mir das Auto ja nicht wegen der Kamera gekauft, aber wenn ich schon dafür zahle soll es auch funktionieren. Ich kaufe auch keinen Fernseher, wo die Fernbedienung nicht funktioniert.
Aber ich bleib dran. Vielleicht tut sich was. Soll ja sowieso zum Ölwechsel kommen.
Da spreche ich den fMH an. Wenn der nix macht baue ich ne Kamera vom anderen Modell aus und teste selbst :D
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Ist das Problem denn wirklich global verbreitet und gibt es in anderen Foren Beschwerden der FL Käufer?
Ich meine, nicht dass das ein lokales Problem hier in EU ist.
 

lfrodermann

Mitglied
Und hier die Antwort von Mazda

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 21. Dezember diesen Jahres (siehe unten). Wir bedauern, dass Sie mit unserem Schreiben nicht einverstanden sind, müssen jedoch auch heute auf dessen Inhalt verweisen.

Grundsätzlich gilt: Eine Änderung oder Abhilfe ist nur möglich bei einem Defekt oder Mangel gegenüber der Serienausstattung. Der Vergleich mit Fahrzeugen anderer Marken ist hier kein Gegenbeweis. Bei individuellen Änderungswünschen der Serienausstattung können wir jedoch nicht behilflich sein. Wie bereits mitgeteilt, können wir darüber hinaus eine allgemeine Kundenunzufriedenheit mit der Rückfahrkamera des Mazda CX-5 nicht bestätigen.

Aus der Distanz lassen sich technische Sachverhalte nicht oder nur eingeschränkt beurteilen. Ebenso wenig können wir von hier aus beurteilen, ob ein Defekt vorliegt oder nicht. Beanstandungen müssen daher grundsätzlich erst durch einen Mazda-Händler geprüft worden sein, bevor uns weitergehende Aussagen möglich sind.

Uns ist bewusst, dass Sie sich eine andere Antwort gewünscht hätten. Jedoch bitten wir um ihr Verständnis für diese branchenüblichen Regelungen. Bei weitergehenden Fragen bitten wir Sie, sich an das Autohaus XY zu wenden, an das wir Ihre Zuschrift zur Kenntnisnahme weitergeleitet haben.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards / けいぐ / Zoom-Zoom

Also kurz und knapp. Ich fahre zum fMH und der sagt, dass alles in Ordnung ist und das wars.
Evtl. sollte ich Geld zurückfordern...zumindest, dass was die Kamera im Zubehör kostet.
 

bernd140719

Mitglied
Rückfahrkamera pixelige Anzeige

Hallo Ifrodermann,
Gibt es eine Kontaktadresse bei Mazda die für Reklamationen zuständig ist?
Bei meinem VFL War die Rückfahrkammera speziell bei Dunkelheit auch deutlich besser (weniger pixelig).
Habe gerade bei Kaufberatung Rückfahrkammera für FL gelesen das zumindest die Nachrüstkamera von P38cyq bei Dunkelheit ein sehr gutes Bild abliefert.
Werde jetzt bei Mazda reklamieren da dies für mich eine wesentliche Verschlechterung der Rückfahrkamera gegenüber dem VFL ist.
Mit der Forderung um einen Termin beim Händler mit einem Techniker von Mazda Deutschland zur Erprobung der Bild-Nachtsichtqualität einer Nachrüstkamera.
Kann jedem Betroffenen nur empfehlen bei Mazda diese schlechte Bild-Nachtsichtqualität zu beanstanden und auf Nachbesserung zu drängen. Bild Nachtsichtqualität ist Stand der Serie Ja aber nicht Stand der Technik.
 

cx-5-cruiser

Mitglied
Hallo Ifrodermann,
Gibt es eine Kontaktadresse bei Mazda die für Reklamationen zuständig ist?
Bei meinem VFL War die Rückfahrkammera speziell bei Dunkelheit auch deutlich besser (weniger pixelig).
Habe gerade bei Kaufberatung Rückfahrkammera für FL gelesen das zumindest die Nachrüstkamera von P38cyq bei Dunkelheit ein sehr gutes Bild abliefert.
Werde jetzt bei Mazda reklamieren da dies für mich eine wesentliche Verschlechterung der Rückfahrkamera gegenüber dem VFL ist.
Mit der Forderung um einen Termin beim Händler mit einem Techniker von Mazda Deutschland zur Erprobung der Bild-Nachtsichtqualität einer Nachrüstkamera.
Kann jedem Betroffenen nur empfehlen bei Mazda diese schlechte Bild-Nachtsichtqualität zu beanstanden und auf Nachbesserung zu drängen. Bild Nachtsichtqualität ist Stand der Serie Ja aber nicht Stand der Technik.

Die Verwendung der Produkte eines anderen Kameraproduzenten, verbunden mit einer Verschlechterung der Qualität, in einem Facelift oder Nachfolgemodell ist nicht als Mangel zu bezeichnen, der zu einer berechtigten Reklamation führt. Der Hersteller schuldet keine bestimmte Qualität einer Kamera, kann also in einem Nachfolgemodell auch Hersteller und Qualität verändern. Das stellt KEINEN Mangel dar, sofern die Kamera nicht grundsätzlich defekt ist. Das hat nicht zwangsweise etwas mit Mangel und Reklamation zu tun. Es rennt ja auch keiner hin und bemängelt heute die Dünne des noch verarbeiteten Blechs. Das war beim Käfer noch 1 mm. Das ist halt Fortschritt... der muss nicht immer vorteilhaft für den Kunden sein.
 

lfrodermann

Mitglied
Also gehst Du hin und kaufst etwas wo was nicht stimmt. In Normalfall würde ich in diesem Fall das Teil dem Händler zurückgeben.
Ich kaufe auch keinen CD Player, wo das zurückspulen nicht geht. 80% werden vielleicht die Funktion nicht nutzen, aber es muss halt gehen.
Bei der Kamera ist es so, dass man nicht viel sieht. Das ist für mich ein klarer Mangel. Klar. Man braucht die Kamera nicht (fahre 25 Jahre Auto und kann schon rückwärts fahren). Aber bezahlen musste ich ja auch für.
Wenn ich etwas verkaufe und es funktioniert nicht richtig muss ich nachbessern oder finanziell dem Kunden entgegenkommen.
Meine Meinung. Aber die sind ja verschieden....
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ich möchte auch mal meine Meinung dazu abgeben.
Es ist nicht schön, wenn bei einem FL einiges im Detail verbessert wird und es bei der Rückfahrkamera einen qualitativen Rückschritt gibt. Das erwartet man nicht. Hätte ich einen vFL gefahren und anschließend einen FL gekauft, wäre ich mit Sicherheit erschrocken und über die miese Nachtqualität enttäuscht. Ich hätte den FL mit Sicherheit nicht im Dunkeln probegefahren, sondern an einem Samstag morgen. Das wäre mir dann auch nicht aufgefallen.
Es wird aber im Verkaufsprospekt keine Aussage oder ein Versprechen zu der Qualität bzw. der Abbildungsleistung der Rückfahrkamera gegeben, nur dass die beim Sportsline zur Serienausstattung gehört. Die Kamera ist am Tag und in der Dämmerung gut und schwächelt in der Nacht. Das ist Stand der Serie. Man muss das so hinnehmen und stellt für mich keinen wirklichen Mangel da, wo man jetzt die Mazdawelt verrückt machen muss.
Ich bin mir sicher, dass es hierzu keine Nachbesserung seitens Mazda gibt, weil die Funktion gegeben ist.
Klar, ihr sagt jetzt bestimmt, der hat gut reden, der fährt ja einen vFL und hier funzt die Rückfahrkamera auch in der Nacht. Aber man muss schon unterscheiden zwischen einem wirklichen Mangel oder was erfüllt nicht meine Erwartungen. Das ist ein großer Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:

GTR

Mitglied
Nun ob Mangel oder nicht gibt es mehrere Punkte:
- Es muss Stand der Technik sein (siehe BGB). Und das bedeutet anderer Fahrzeuge der gleichen Klasse müssen für einen Mangel besser abschneiden und das sollte gegeben sein.
Ist ein Fahrzeugmangel nach der Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB zu beurteilen, ist bei Konstruktionsfehlern an Kraftfahrzeugen der derzeitige „Stand der Technik“ maßgeblich. Dabei wird der „Stand der Technik“ einerseits nach dem Stand der Technik der Serie, aus der das Fahrzeug stammt, andererseits nach dem Stand der Technik anderer Fahrzeuge mit gleicher Zweckbestimmung und Fahrzeugklasse bestimmt.
Ein Fahrzeug ist dann mangelfrei, wenn es dem technischen Standard der jeweils vergleichbaren Wagenklasse entspricht.
- Eine andere Möglichkeit ist die Gebrauchstauglichkeit anzuzweifeln. Und auch das dürfte gegeben sein zumindest unter bestimmten Umständen.

Für mich ist das ein klarer Sachmangel. Allerdings habe ich auch keine Lust deswegen einen Rechtsstreit anzufangen.
Ich hoffe einfach darauf das wir die Möglichkeit bekommen die Kamera auszutauschen.
 

Ivocel

Mitglied
Das ist für mich ein klarer Mangel. ...
Wenn ich etwas verkaufe und es funktioniert nicht richtig muss ich nachbessern oder finanziell dem Kunden entgegenkommen.
Meine Meinung. Aber die sind ja verschieden....

Das Problem ist aber, was es rechtlich ist.
Und rechtlich ist es nun mal kein Mangel. Wie du es selber siehst, ist rechtlich gesehen leider irrelevant.

Und die Kamera funktioniert ja, nur halt nicht so, wie du es dir vorgestellt hast.
Das aber etwas von deiner Vorstellung abweicht ist kein Mangel.
 

cx-5-cruiser

Mitglied
Also gehst Du hin und kaufst etwas wo was nicht stimmt. In Normalfall würde ich in diesem Fall das Teil dem Händler zurückgeben.
Ich kaufe auch keinen CD Player, wo das zurückspulen nicht geht. 80% werden vielleicht die Funktion nicht nutzen, aber es muss halt gehen.
Bei der Kamera ist es so, dass man nicht viel sieht. Das ist für mich ein klarer Mangel. Klar. Man braucht die Kamera nicht (fahre 25 Jahre Auto und kann schon rückwärts fahren). Aber bezahlen musste ich ja auch für.
Wenn ich etwas verkaufe und es funktioniert nicht richtig muss ich nachbessern oder finanziell dem Kunden entgegenkommen.
Meine Meinung. Aber die sind ja verschieden....

Jeder darf seine Meinung haben ... aber hier kommt es nicht auf persönliche Meinungen an, sondern wie ein Mangel rechtlich zu qualifizieren ist und ob überhaupt einer vorliegt. Und da nach meinem Dafürhalten Mazda an keiner Stelle eine bestimmte Qualität der Kamera zugesichert hat, sondern nur, dass eine funktionierende Rückfahrkamera verbaut ist, liegt auch kein Mangel vor. An keiner Stelle ist beschrieben, dass die auch im Dunkeln funktionieren muss.

Ich verstehe ja Deinen Einwand und ich finde es auch nicht gut, wenn sich die Qualität durch Verwendung anderer Materialien verschlechtert. Aber rechtlich ist das hier ganz eindeutig kein Mangel, der zu einer berechtigten Reklamation Anlass gibt. Ich finde, das muss man unterscheiden ... wenn man mit der Qualität nicht mehr einverstanden ist, wird der Hersteller das schon merken, wenn die Kunden ausbleiben und vielleicht zukünftig dann doch wieder qualitativ hochwertigere Komponenten verbauen. Dann wird der Kunde allerdings auch wieder meckern, wenn das Auto dann plötzlich viel teurer geworden ist. Vielleicht hat man das Facelift kaum vom Preis angehoben trotz besserer Ausstattung und dafür an anderer Stelle gespart...
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Nun ob Mangel oder nicht gibt es mehrere Punkte:
- Es muss Stand der Technik sein (siehe BGB)...
Das scheint aber eine falsche Interpretation des BGB-Paragraphen zu sein. Dazu bitte den Wortlaut des §434 im BGB lesen.
Zuerst muss die Sache den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen. Das ist insofern gegeben, dass eine Rückfahrkamera vorhanden ist. Mehr steht dazu nicht im Prospekt. Punkt.

Absatz 1 BGB §434 ziehlt dann darauf ab, falls zur Beschaffenheit nichts weiter vereinbart ist. Dann muss sich die Sache der vorausgesetzten Verwendung eignen.

Auch das ist bei der Rückfahrkamera gegeben. Sie zeigt ein Bild, wenn der Rückwärtsgang eingelegt wurde. Also ebenfalls abgehakt.

Das nachfolgende Zitat wurde leider aus dem Zusammenhang genommen und bezog sich auf eine nicht öffenbare Heckklappe, bei der sich Eis zwischen Klappe und Stossstange gebildet hat.

Ist ein Fahrzeugmangel nach der Sollbeschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 BGB zu beurteilen, ist bei Konstruktionsfehlern an Kraftfahrzeugen der derzeitige „Stand der Technik“ maßgeblich. Dabei wird der „Stand der Technik“ einerseits nach dem Stand der Technik der Serie, aus der das Fahrzeug stammt, andererseits nach dem Stand der Technik anderer Fahrzeuge mit gleicher Zweckbestimmung und Fahrzeugklasse bestimmt.
Ein Fahrzeug ist dann mangelfrei, wenn es dem technischen Standard der jeweils vergleichbaren Wagenklasse entspricht.
Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden: Kfz-Betrieb ( Vogel-Verlag)
Insofern war die Heckklappe nicht zu gebrauchen, da bei vergleichbaren Fahrzeugen sich kein Eis bildete und die Klappe blockierte.

Ob man das auf die Rückfahrkamera übertragen kann, dürfte fraglich bleiben. Da wird IMHO auch der Verweis auf andere Fahrzeuge nicht weiterhelfen, weil eine Rückfahrkamera eben nicht Stand der Technik an Fahrzeugen ist, sondern immer noch eine Sonderausstattung.

- Eine andere Möglichkeit ist die Gebrauchstauglichkeit anzuzweifeln. Und auch das dürfte gegeben sein zumindest unter bestimmten Umständen.
Auch das ist ganz dünnes Eis. Es ist nirgends beschrieben, welche Auflösung und welche Lichtempfindlichkeit die Kamera haben muss. Solange es beispielsweise auch bei den Kameras von Smartphones oder bei Digitalkameras eine große Bandbreite der Qualität der Aufnahme geben wird, solange muss man dieses bei der RF-Kamera des FL leider hinnehmen. Oder drastisch ausgedrückt: ein Anrecht auf ein brilliantes HD-Bild trotz Dunkelheit gibt es nicht, solange die technischen Parameter nicht vereinbart wurden. Und die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges (nämlich damit "fahren") wird durch die RF-Kamera nicht eingeschränkt (im Gegensatz zu einer nicht öffenbarten Tür oder Heckklappe). Etwas anders wäre es vielleicht, wenn der Streitfall sich auf die Eigenschaften einer einzelnen Kamera (als eigenes Objekt, nicht als eine im Auto verbaute) beziehen würde. Nur sind da dann meist auch genaue technische Parameter im Prospekt vereinbart...

Somit ist es eben kein klarer Sachmangel. Dass das nicht jeder für sich akzeptieren kann oder will, ist eine andere Sache und mir bewusst. Nur muss man sich dann darüber im Klaren sein, dass das vor Gericht in die Hose gehen kann (falls der Händler nicht aus Kulanz einlenkt). Rummotzen oder anders ausgedrückt "seinen Kummer abladen" bleibt natürlich unbenommen, aber man wird (auch hier im Forum) nicht ungeteilte Zustimmung erfahren...

Bliebe noch eine Konsultation beim RA, falls man mit den Auskünften des I-Net nicht zufrieden ist.
 

GTR

Mitglied
Eindeutig gibt es nie im Recht auch wenn es so erscheint.
Letztendlich kann man nur vor Gericht Gewissheit erlangen.
Ich sehe die Funktion einer Rückfahrkamera nicht darin ein Monitor zu aktivieren beim Einlegen eines Rückwärtsganges sondern mögliche Gefahren und Hindernisse zu erkennen. Ob dabei das Bild pink oder schwarz weiß ist, ist dabei völlig egal solange diese Funktion gewährleistet ist und das unabhängig davon ob wir gerade Vollmond haben.
Ein Auto was nur zwischen 9-12 Uhr anspringt hat ja auch ein Mangel denn es ist genauso wie bei der Kamera davon auszugehen dass es immer funktioniert.
Mir reicht aber schon die Möglichkeit auf kostenpflichtigen Austausch.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
...Ich sehe die Funktion einer Rückfahrkamera nicht darin ein Monitor zu aktivieren beim Einlegen eines Rückwärtsganges sondern mögliche Gefahren und Hindernisse zu erkennen.
Das scheint eine subjektive Auffassung zu sein. Nicht umsonst gibt es einen Warnhinweis auf dem Monitor. Die RF-Kamera ist nur ein bescheidenes Hilfsmittel...
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Bezogen auf die doch schon recht vielen CX-5 FL Fahrer, kann man diejenigen, die über die Rückfahrkamera klagen und hier mit diskutieren, an 2 Händen abzählen.
Jetzt stell ich mir die Frage, sind alle FL Sportline Fahrer von dem Problem mit der Rückfahrkamera betroffen?
Gibt es FL Sportliner, die sagen, bei mir ist alles Top? Das könnte bedeuten, dass eine schlechte Charge an Kameras verbaut wurde oder starke Qualitätsschwankungen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

lfrodermann

Mitglied
Also ich habe sowieso ein "komisches" Modell.

1. MZD Version 56.0.0.100 drauf
2. Kamera bei Dämmerung bzw. Dunkelheit nicht mehr brauchbar.

Hab das Auto jetzt 2 Wochen. Also taufrisch :)
 

Lennor

Mitglied
Bezogen auf die doch schon recht vielen CX-5 FL Fahrer, kann man diejenigen, die über die Rückfahrkamera klagen und hier mit diskutieren, an 2 Händen abzählen.
Jetzt stell ich mir die Frage, sind alle FL Sportline Fahrer von dem Problem mit der Rückfahrkamera betroffen?

Vielleicht bringe ichs mal auf den Punkt. (Jetzt werden sich ein paar auf die Zehen getreten fühlen):eek:

Wir ham vor Weihnachten ein Fest der Besinnung.:cool:

Ich habe offen gestanden keinen Bock auf eine Diskussion bei denen sich die Leute gegenseitig die Paragraphen um die Ohren hauen. Wo sind wir den hier? Im Rechtsstreitforum?

Kommt mal zur "Besinnung"!

Übrigens ärgert es mich auch das Mazda so eine grottige Kamera im FL eingebaut hat.
Aber ich werde nicht an so einer Diskussion teilnehmen, ende und aus.

Frohes Fest.:cool:
 

lfrodermann

Mitglied
@Lennor: Hast Du Dich mit der Qualität abgefunden? Ok. Jeder so wie er möchte.

Ich persönlich finde es schon einen Mangel. Denn eine Kamera ohne Bild ist keine Kamera.
Es soll einfach das machen, wofür die gebaut wurde. Tag und auch NACHT ein halbwegs anständiges Bild. Es muss kein UHD mit 400 MHz sein. Aber wenigstens so, dass man(n) und Frau auch was erkennen kann.
Was meint Ihr, wenn ich meine Frau, welche nen Kleinwagen fährt, ans Steuer setzte und sage "Schatz park mal an".
Nix gegen Frauen oder deren Fahrfähigkeit. Ihr kennt nur meine Frau nicht. Im Bekanntengreis heißt sie auch "Frau ungeschickt" :)

Also: Ich wünsche allen ein frohes Fest (auch mit schlechter Kamera) ;-)
 
Oben