Garantie Frage EZ 03/2023

Dominusnoctum

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.2 D
Guten Tag zusammen,

wir haben uns am Dienstag einen schönen CX 5 gekauft. Ist ein Vorführwagen mit 13000 gelaufen.

Ist mein zweiter CX, der erste war allerdings von Citroen ;-)

Jetzt habe ich eine Frage zur Werksgarantie.

Zählt da die Erstzulassung oder das Baujahr?

Laut Verkäufer hat der Wagen 5 Jahre Garantie. Also noch ca. 4 Jahre übrig.

Aber wenn ich es richtig recherchiert habe gibt's doch entweder 3 oder 6 Jahre Werksgarantie?

Montag wird die AHK montiert und dann haben wir ihn hoffentlich bald darauf.

Grüße aus dem Schwabenland.

Simon
 
Fünf Jahre hört sich nach 3 Jahren Werksgarantie und 2 Jahren Zusatzgarantie an, wobei die Zusatzgarantie nicht den vollen Umfang der Werksgarantie abdeckt.
Die Werksgarantie ist vom Baujahr abhängig, egal wann der Wagen zugelassen wurde.
 
@Dominusnoctum
Willkommen im Forum und immer gute und pannenfreie Fahrt mit Deinem CX-5.:)(y)

Hier die Antwort...

Mazda verlängert die Neuwagengarantie für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.03.2022 auf sechs Jahre oder 150.000 km (je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt). Die 6 Jahres Garantie besitzt den vollen Umfang der bekannten Mazda Neuwagengarantie.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
TE schreibt in der Überschrift EZ 03/2023.
Also hatte das Fahrzeug 6 Jahre Neuwagengarantie.
1 Jahr ist vergangen und dann bleiben 5 Jahre übrig (genau genommen 4 Jahre 9 Monate) - das wird wohl der Händler gemeint haben.
 
Ich denke der Händler hat sich da vertan, mit Erstzulassung 03.2023 sollte er die 6 Jahre haben ab Zulassung. Ich sehe es wenn wir ihn bekommen.
 
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