Hier nochmal ein Zwischenbericht.
Mein Wägelchen wurde nun mit den Originalrädern mit SR bestückt.
Symptome sind weiterhin(allerdings erträglich) vorhanden.
Mazda gewährt auf Grund der Abmeldung(fehlende Inspektion 2015)keine weitere Garantie für meinen CX 5.

Gutachterliche Untersuchung im Mai/Juni 2015 in einer Mazda Vertragswerkstatt zählt nicht.
Mängel:
- USB Modul wird nicht getauscht(Bereits im Mai und Juli 2014 reklamiert
- Außenspiegel flattern
- Innenspiegel wackelt und verstellt sich alleine
- Höheneinstellung Fahrersitz senkt sich von alleine
- Unkontolliert auftretendes massives Summgeräusch und schlechter Empfang bei Radiobetrieb(UKW)
- Klapperndes Armaturenbrett
- Klappern in der rechten Tür
- Zentralverriegelung quietscht beim Öffnen
- Vibrationen/Wackeln (Lenkung/Fahrwerk oder Motorproblem)
Bestimmt hätte der Händler bei der Inspektion alles entdeckt

Die Mängel stehen nicht im Zusammenhang mit dem fehlenden Service. Deshalb ist die erneute Verweigerung rechtlich erneut sehr fraglich.