Kann einem sowas nicht der fHM anhand der FIN sagen? Sowas müsste doch in der Datenbank stehen...
Gruss
Claus
Alarmanlage war (zumindest beim VFL) im Zubehörprogramm erhältlich.
D.h., dass er so nicht unbedingt aus dem Werk kam, sondern der Händler/der Kunde dann lokal nachgerüstet haben.
Ob das dann in einer Datenbank nachgetragen wird, ... puh. Aber von der Grundidee her nicht schlecht.
Dachte halt eher daran ob jmd weiss wie man die definitiv auslösen kann.
Da die einen Innenraumsensor hat/haben soll, werd ich mich wohl einfach mal einschließen lassen und drin rumhampeln?
Die Abbildung gibt es z.b. bei der Westfalia und vielen anderen nicht. Somit kein Problem mit Tieferlegungsfedern.
Daher muss man im Voraus darauf achten welche AHK man nimmt.
Dies ist so (leider) nicht korrekt.
Egal welche Anhängerkupplung du einbaust, du musst die EU Richtlinie "94 /20/EG" einhalten.
Darin ist die Mindest + Maximalhöhe festgelegt. (35cm-42cm)
Hier auf seite 57 zu sehen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:de:PDF
Alles durchreguliert in unserer EU
