...Laut Aussage des FMH wurde die Nockenwelle bei 60.000 km geprüft. Ergebnis damals keine Beanstandung...
Diese "Untersuchung" wurde seinerzeit bei meinem CX-5 auch gemacht ("ohne Befund"
).
Dazu muss man allerdings wissen, dass die Auslass-Nockenwelle ohne Weiteres
nicht in Augenschein genommen werden kann, sondern nur eine
indirekte Untersuchung entsprechend der Mazda-Vorgaben durchgeführt wurde, bei der die Zeit bis zum Erreichen des erforderlichen Unterdrucks der Vakuumpumpe (für Bremskraftverstärker) gemessen wird. Wird der Unterdruck von 35kPa innerhalb 15s erreicht, so ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Unterdruckpumpe noch nicht von Metall-Partikeln betroffen ist, die beim Abrieb der Nocken in den Ölkreislauf gelangen.
Es hat sich aber gezeigt, dass auch nach bestandener Unterdruckmessung einige Fahrzeuge später doch noch einen Nockenwellenschaden hatten (siehe pdf im Beitrag #1). Erst ein Austausch der NW incl. der vier Spezialkipphebel wird das Thema langfristig lösen.
90.000km ohne Nockenwellenschaden sind schon mal ordentlich, aber keine Garantie, dass er nicht doch auftreten kann. Ein paar Beiträge weiter vorn hatte jemand geschrieben, dass seine Werkstatt bis jetzt bei jedem CX-5, bei dem tatsächlich eine Inaugenscheinnahme der NW erfolgte, diese auch bereits geschädigt war, ohne das sich schon für den Laien erkennbare Symptome gezeigt hatten.
Zumindest ist es bei 90.000km nicht außergewöhnlich, mal beim fMH nach einem Austausch der Flammscheiben nachzufragen und dabei die Auslass-NW inspizieren lassen.
Um im Falle des Falles nicht auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben, sollte eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen werden. Die Übernimmt dann einen Großteil möglicher Kosten. Mazda hat bis jetzt zwar auch aus Kulanz die Differenzkosten übernommen, aber wer weiß, wie lange das Mazda noch so mitmachen wird...